Die neue EnEV regelt ab 2007 die schrittweise Einführung eines Energieausweises für alle Gebäude. Danach muss bei Neubau sowie bei Verkauf, Neuvermietung, -verpachtung und Leasing ein Energieausweis ausgestellt bzw. zugänglich gemacht werden. Der Energieausweis wird für ein Gebäude oder Gebäudeteil erstellt und zeigt die energetischen Eigenschaften. Zusätzlich müssen – wenn möglich – sinnvolle Modernisierungsempfehlungen gegeben werden.
Der Energieausweis für Neu- und Altbauten
Ein Energieausweis nach EnEV ist 10 Jahre gültig.
Die EnEV unterscheidet bei den Energieausweisen in Energiebedarf und Energieverbrauch. Wann welcher Energieausweis auszustellen ist, sehen Sie in der Grafik unten. In jedem Fall ist der Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfs zu empfehlen, da dieser die Eigenschaften des Gebäudes genau untersucht und Energieeinsparpotenziale aufdeckt. Der Energieverbrauchsausweis zeigt hingegen nur den Energiekennwert aus dem Energieverbrauch der letzten 3 Jahre, welcher stark vom individuellen Verhalten der Nutzer abhängt. Wertvolle Modernisierungshinweise können hier nicht gegeben werden.
Der Energieausweis darf nur von zugelassenen Fachleuten erstellt werden.
Welcher Ausweis verwendet werden darf, richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten und dem Baujahr des Gebäudes.
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